Gemeinsame Stellungnahme der Baden- Württembergischen Sportschützenverbände zu den Neuen Vollzugshinweisen des Ministeriums des Inneren.
Das Ministerium des Inneren Veröffentlichte am 24.07.2023 neue Vollzugshinweise zu §14 Abs.5 – dem Fortbestehen der Erlaubnis.
In unseren Augen laufen diese nicht konform mit den Gegebenheiten des Waffengesetzes. Daher haben wir zusammen mit dem Südbadischen Sportschützenverband e.V., dem Großkaliber Sportschützen Verband Baden-Württemberg e.V. und dem Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V. ein Schreiben an den Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl versendet, um das Ministerium im Namen unserer Schützen auf diese Fehlinterpretation des Waffengesetzes aufmerksam zu machen.
Hier das Schreiben , welches an das IM versendet wurde :
https://bsvleimen.de/…/Anschreiben-der…
Über den weiteren Verlauf halten wir Sie auf dem Laufenden.
Ihr Team des Badischen Sportschützenverbandes